DAPJV FACHGRUPPEN
Wir möchten den Zugang zu unterschiedlichen Rechtswelten erleichtern. Um ein breites Spektrum an Rechtsgebieten abzudecken, gliedert sich die DAPJV zur Zeit in folgende Fachgruppen auf:
WIRTSCHAFTSRECHT, SCHIEDSVERFAHREN UND PROZESSRECHT
Unser Schwerpunkt liegt auf dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Versicherungs- und Arbeitsrecht. Die Fertigung von Gesellschaftsverträgen, Vertriebsverträgen und anderer qualifizierter Vertragswerke zählt dazu ebenso wie die außergerichtliche Streitbeilegung und die Vertretung vor Gericht. Zum Prozessrecht zählen auch Sonderbereiche wie etwa das Insolvenzrecht und die Zwangsvollstreckung.
Die Fachgruppenleiter
THOMAS JOHNBarrister |
Principal Legal Officer, ACIArb Hague Conference on Private International Law6b Churchill Plein JW The Hague / Niederlande Telefon: +31 (6) 43816644 |
PETER KIESGENRechtsanwalt und Notar, |
DANCKELMANN UND KERST Platz der Einheit 1 (15. OG) 60327 Frankfurt am Main / Deutschland Telefon: +49 (69) 920727 32 |
CLAUDIA DELA CRUZ
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Resolve Litigation Lawyers Level 18, Deutsche Bank Place 126 Phillip Street Sydney NSW 2000 / Australien Telefon: +61 (2) 8298 6005 |
GEISTIGES EIGENTUM (IP)
In den internationalen Rechtsbeziehungen haben die Rechte an immateriellen Gütern, insbesondere an technischen Erfindungen, Marken und Firmennamen, aber auch anliterarischen oder künstlerischen Werken, einen besonderen Stellenwert. Kerngebiete dieser Fachgruppe sind daher nicht nur das Patentrecht, das Markenrecht und der Designschutz, sondern auch Lizenz- und Urheberrecht. Besondere Rechtsbereiche wie das Datenschutzrecht stehen an der Schnittstelle zum Wirtschaftsrecht.
Die Fachgruppenleiter
UDO PFLEGHAR
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BEST Rechtsanwälte Hostatostraße 26 65929 Frankfurt am Main / Deutschland Telefon: +49 (69) 8700 200-32 |
ANGUS LANG
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Selborne / Wentworth Chambers 174-180 Phillip St. Sydney NSW 2000 / Australia Telefon: +61 (2) 9232 4609 |
INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND ERBRECHT
Diese Fachgruppe konzentriert sich auf Rechtsfragen, die sich stellen, wenn Lebenssachverhalte zu beurteilen sind, die einen Bezug zu mehreren Staaten (z.B. Australien und Deutschland, Österreich und Neuseeland) aufweisen. Spezielle Regelungen (sog. Kollisionsnormen) legen fest, wie die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen aufeinander abzustimmen sind. Dies gilt vor allem für das Erbrecht, das Spektrum reicht dabei von der Nachfolgeplanung bis zur Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft.
Die Fachgruppenleiter
MARIO VON SEELSTRANG
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von Seelstrang & Partner mbB Brienner Straße 55 80333 München / Deutschland Telefon: +49 (89) 171132-17 |
INTERNATIONALES ÖFFENTLICHES RECHT
Neben den überstaatlichen Prinzipien und Regeln des Völkerrechts wird das internationale Öffentliche Recht für Deutschland, Österreich und die BENELUX-Staaten durch das Europäische Recht geprägt. Zum Europarecht im engeren Sinne zählt das Recht der Europäischen Union (Unionsrecht). Zu erwarten ist, dass das Austreten des Vereinigten Königreichs England („BREXIT“) nicht nur zu einem Sonderrecht zwischen der EU und dem United Kingdom führen wird, sondern im Zuge dieser Aktion auch die Rechtsbeziehungen zwischen Australien und der EU bzw. Neuseeland und der EU neu geregelt wird.
Die Fachgruppenleiter
PROF. DR. PETRA BUTLER
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Victoria University PO Box 6000 6011 Wellington / Neuseeland Mail: petra.butler@vow.ac.nz |
DR. RENÉ BEYER
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München / Deutschland Mail: beyer@kanzlei-muenchen-ost.de |
INVESTMENTRECHT STEUERRECHT UND INVESTMENTRECHT
Privatleute und Unternehmen, die zu mehr als einem Land Rechtsbeziehungen unterhalten, werden grundsätzlich mit dem Problem konfrontiert, nicht in mehreren Staaten wegen derselben Angelegenheit besteuert zu werden. Die Vermeidung solcher Doppelbesteuerungen ist vor allem in besonderen Abkommen geregelt, etwa dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Australien und Deutschland (DBA Australien). Diese gehen den nationalen Bestimmungen zur Steuerbefreiung oder Steueranrechnung vor. Für Kapitalanlagen bestehen weitere Sonderregelungen, vor allem auf nationaler Ebene, etwa dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Die Fachgruppenleiter
CHRISTIAN FINGERHUT
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Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP Bockenheimer Anlage 3 60322 Frankfurt am Main / Deutschland Telefon: +49 (69) 24 75 76 0 |
CHRISTIAN LEHMANN
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Deutsche Lufthansa AG Von-Gablenz-Straße 2-6 50664 Köln / Deutschland Telefon: + 49 (221) 826-2779 |
INTERNATIONALES VERTRIEBSRECHT
Der Vertrieb ist das Rückgrat der Wirtschaft. Vor allem im deutsch-australischen Verhältnis gewinnen vertriebsrechtliche Fragen zunehmend an Bedeutung, da das Handelsvolumen zwischen beiden Ländern seit Jahren kontinuierlich steigt (Quelle: GTAI, Economic Data Compact Australia, Mai 2018). Immer mehr Unternehmen wollen diesen Trend nutzen und neue grenzüberschreitende Absatzmärkte erschließen.
Das Praxisgruppenvertriebsrecht befasst sich mit allen Formen des Vertriebs auf nationaler und internationaler Ebene. Die Mitglieder der Gruppe verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise- und Vertriebs-Kartellrecht. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb dieser Praxisgruppe garantiert einen Austausch zwischen den Mitgliedern auf höchster Ebene.
Erfahren Sie mehr:
>>> Internationales Vertriebsrecht
>>> Deutsches Handelsvertreterrecht im Überblick
>>> Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters im deutschen Recht
>>> Rechtliche Vertriebsformen in Deutschland
DR. DENNIS GROH, LLM
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LLR Rechtsanwälte PartG mbB Mevissenstraße 15 50668 Köln / Deutschland Telefon: +49 (0) 221 55 400 170 Telefax: +49 (0) 221 55 400 192 Mail: dennis.groh@llr.de Web: www.llr.de |
Interessenten sind herzlich aufgefordert, sich bei dem jeweiligen Fachgruppenleiter zu melden. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften!